Der Landesfachverband fördert Kurse an der Basis mit rund € 15.000,- jährlich.
Pro Kurs beträgt der Zuschuss derzeit € 300,-.
Voraussetzung ist die Abhaltung des Kurses durch einen Landesreitlehrer.
Aktuelle Liste der Landesreitlehrer, 05.08.2010
Nähere Bestimmungen
Ansuchen um Förderung eines Landesreitlehrerkurses
Anbei werden Ihnen die Formulare für die Abhaltung eines Landesreitlehrerkurses mit der Bitte übermittelt, das Deckblatt (Ansuchen) ausgefüllt an den Landesfachverband, z.hd. Renate Freytag-Triebl rückzusenden, da erst nach Genehmigung dieses Formulars die Förderung in Höhe von EU 300,--pro Kurs und Mindestteilnehmerzahl 10 Personen ausbezahlt werden kann.
Besonders darauf hingewiesen wird noch, dass mindestens 10 jedoch max. 20 Teilnehmer pro Kurs erwartet werden.
Jeder Verein hat die Möglichkeit, im ersten Halbjahr und - sofern die Mittel noch vorhanden sind, auch im zweiten Halbjahr um einen Kurs anzusuchen.
Da die Landesreitlehrerkurse für die Anfänger- bzw. leicht fortgeschrittenen Reiter gedacht sind, wird gebeten, darauf Bedacht zu nehmen, dass keine R3-Lizenz-Reiter daran teilnehmen. Ausgenommen sind jene Kurse, die als Vorbereitung für Meisterschaften ausgeschrieben werden. Alle übrigen Kurse für Spitzensportler werden von den einzelnen Spartenreferenten gefördert. Eine diesbezügliche Absprache mit den Sparten-Referenten hat jedoch vorher zu erfolgen. Weiters möge beachtet werden, dass Trainer, die im eigenen Verein den Kurs abhalten, noch mindestens 1/3 Teilnehmer aus anderen Vereinen aufnehmen müssen!
1.) AUSFÜLLHILFE für die FORMULARE: ist unbedingt einzuhalten !!
2.) Ansuchen zur Genehmigung (das Ansuchen ist 4 Wochen vor Kursbeginn beim LFV abzugeben)
3.) Teilnehmerliste: Teilnehmer anführen + Unterschrift der Teilnehmer!
4.) Letztempfängerliste: Teilnehmer anführen + Unterschrift der Teilnehmer!
(Die Felder, Fahrtkosten, Verpflegung, Gebühren bleiben leer.)
5.) Honorarbestätigung: Bitte keine Kontodaten eintragen!!!! Sind auf sep. Blatt zu notieren!
(siehe Punkt 6.)
Vom Trainer auszufüllen und zu unterschreiben + Vereinsstempel und Unterschrift!
6.) Die Vereinskontonummer zur Anweisung des Zuschusses auf einem eigenen Blatt
anführenund der Abrechnung beilegen!
7.) Übermittlung aller ausgefüllten Listen innerhalb von 14 Tagen an den LFV-Steiermark.
Ein erfolgreiches Gelingen wünscht
Landesfachverband für das Reiten und Fahren in Steiermark
